Es gibt unterschiedliche Fahrzeugklassen in denen man unter bestimmten Voraussetzungen seinen Führerschein erwerben kann.
Hier werden die Klassen aufgelistet, die in unserer Fahrschule geschult werden:
B Mindestalter: 18 Jahre Kraftfahrzeuge bis 3,5t mitführen eines Anhängers bis 750kg Gesamtmasse |
BE Mindestalter: 18 Jahre Kraftfahrzeuge bis 3,5t Anhängerführerschein |
Klasse A Mindestalter: 24 Jahre Krafträder mit Beiwagen möglich |
Klasse A2 Mindestalter: 18 Jahre Krafträder mit eingeschränkter Geschwindigkeit bis max. 35kW. Nach 2 Jahren und praktischer Prüfung, Aufhebung der eingeschränkten Geschwindigkeit |
Klasse A1 Mindestalter: 16 Jahre Leichtkrafträder max. 125m³ und max. 15kW |
Klasse AM Mindestalter: 15 Jahre Kleinkrafträder/ Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45km/h und max. 50m³ |