Wir bilden in folgenden Klassen aus:
B Mindestalter: 18 Jahre (oder 17 Jahre bei begleitetem Fahren) Kraftfahrzeuge bis 3,5t mitführen eines Anhängers bis 750kg Gesamtmasse B196 |
BE Mindestalter: 18 Jahre (oder 17 Jahre bei begleitetem Fahren) Gesamtmasse des Anhängers bis 3,5t Anhängerführerschein B96 |
Klasse A Mindestalter: 24 Jahre Schwere Krafträder mit Beiwagen möglich |
Klasse A2 Mindestalter: 18 Jahre Mittelschwere Krafträder mit eingeschränkter Geschwindigkeit bis max. 35kW. Nach 2 Jahren und praktischer Prüfung, Aufhebung der eingeschränkten Geschwindigkeit |
Klasse A1 Mindestalter: 16 Jahre Leichtkrafträder max. 125cm³ und max. 11kW |
Klasse AM Mindestalter: 15 Jahre Kleinkrafträder/ Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45km/h und max. 50cm³ |